Appell des Kreistages des Kreises Segeberg zur beabsichtigten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs

CPD

Claus Peter Dieck

Kreis Segeberg – In der Kresitagssitzung am 12. September beschloss der Segeberger Kreistag eine Resolution zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Die SPD enthielt sich erwartungsgemäß.

Der stellvertretende Landrat Claus Peter Dieck zur Resolution:

Die Zahlen der fiktiven Vorschaurechnung für unseren Kreis belegen dies sehr deutlich während die Kommunen des kreisangehörigen Raumes einen Zuwachs in Summe von rd. 3 Mio bekommen würden, verbleibt beim Kreis ein Defizit von rd. 11 Mio €, d.h. die kommunale Familie im Kreis Segeberg würde rd. 8 Mio € verlieren.

Da diese Fiktionsrechnung aber auf den Zahlen 2013 basiert, sind bei steigender Steuerkraft nicht einmal diese Mehreinnahmen im kreisangehörigen Raum als sicher zu bewerten und es steht zu befürchten, dass dieser Zuwachs nicht bei den Städten und Gemeinden ankommen wird.

Damit werden unsern Dörfern auch weiterhin das Geld das für Kindergärten, Krippen und Schulen dringend gebraucht wird entzogen

 Dass dieser Gesetzentwurf durch und durch politisch motiviert ist, zeigen deutlich die Zahlen für die beiden großen Kreisfreien Städte Lübeck und Kiel mit je über 10 Mio EUR zusätzlichen Einnahmen pro Jahr und ich sehe hierin einen eindeutigen Beleg dafür,

den ländlichen Raum auszubluten – und den Versuch der Landesregierung, einen Keil zwischen die Städte, den Gemeinden und den Kreisen zu treiben.

 Text der Resolution

  1. Der Kreistag bittet  die Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht zu beschließen. Die auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs errechnete Kürzung des Finanzausgleichs um ca. 11 Mio € für den Kreis Segeberg nimmt dem Kreis die Möglichkeit, die gesetzlich gebotenen Aufgaben zu erfüllen und zugleich eine eigenverantwortliche und eigengestaltbare Wahrnehmung der Kreisaufgaben zu gewährleisten. Mit einer Kürzung der Schlüsselzuweisung werden alle Bemühungen des Kreistages zunichte gemacht, den Haushalt in seiner Struktur zu konsolidieren und die aufgelaufenen Kredite zu reduzieren.
  2. Der Kreistag bezweifelt, dass die angestrebte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs dem angestrebten Ziel einer den Aufgaben gerechten Finanzzuweisung entspricht. Es galt bisher als unbestritten, dass die Kreise bundesweit, aber auch im Lande Schleswig-Holstein unterfinanziert sind. Das Gutachten des NIW, das Grundlage für den Gesetzentwurf ist, ist daher in seinem Ergebnis nicht plausibel.
  3. Der Kreistag sieht die politische Absicht des Bundes verletzt, wenn die beschlossenen Bundesmittel für die Grundsicherung,  die als Kompensation für die ständig steigenden Sozialleistungen der kommunalen Seite deklariert waren, nunmehr den Kreisen indirekt wieder entzogen werden.
  4. Der Kreistag teilt die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, dass der Kommunale Finanzausgleich in Schleswig-Holstein so reformiert werden muss, dass die Kreise wieder in die Lage versetzt werden, ihre staatlichen Vollzugsaufgaben grundsätzlich mit staatlichen Finanzzuweisungen zu finanzieren.
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